Härtebereiche für Trinkwasser
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600).
Nach § 9 WRMG sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
- Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (weniger als 8,4 °dH)
- Härtebereich mittel:
von 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (von 8,4 bis 14 °dH)
- Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (mehr als 14° dH).
(°dH = deutsche Härte)
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angaben von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderungen des Härtebereichs in Form von Aufklebern oder in einer ähnlichen wirksamen Weise mitzuteilen. Unsere Kund*innen erhalten diese Information mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung oder durch Abruf unserer Internetseite www.wasserversorgung-bad-orb.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen auch gerne entsprechende Aufkleber zu.
Im gesamten Versorgungsgebiet von Bad Orb werden die Kriterien für den Härtebereich: WEICH erfüllt.
Beachten Sie bitte die Dosierungsempfehlungen für Waschmittel der Waschmittelhersteller und geben Sie diese Information auch an Ihre Mieter*innen weiter!