Rechnung
Als Kund*in der Wasserversorgung Bad Orb GmbH erhalten Sie jährlich eine Verbrauchsabrechnung, nach Ablesung Ihres Wasserzählerstandes. Die Zählerstände werden im allgemeinen ab Ende Oktober bis Ende Dezember abgelesen.
Die Versorgung mit Wasser erfolgt nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)„.
Bei Neuanschluss oder Mieterwechsel schließt die Wasserversorgung den neuen Versorgungsvertrag mit der/dem Eigentümer*in des anzuschließenden Grundstückes ab.
Hinweise
Die Wasserzählerstände werden im Allgemeinen ab Ende November bis Dezember in unserem Auftrag abgelesen. Die Verbrauchsabrechnung enthält auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für den gesamten Verbrauchszeitraum. Bei Änderungen der Grundpreise, der Arbeitspreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraums werden die Jahresgrundpreise und der Verbrauch zeitanteilig abgerechnet. Auf den Rechnungsbetrag werden die für den Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagszahlungen angerechnet.
Fälligkeit der Beträge
Die Abschlagszahlungen werden von Februar bis November jeweils am letzten Arbeitstag fällig. Der zu zahlende Abschlag beträgt 1/10 des voraussichtlichen Jahresbetrages und ist keine Vorauszahlung, da bei Fälligkeit der ersten Abschlagsanforderung bereits Wasser verbraucht ist.
Sollte der Abschlag zu hoch oder zu niedrig sein, können begründete Änderungswünsche ab den folgenden Verbrauchszeitraum berücksichtigt werden. Die Beträge sind bis zu diesem Termin zu zahlen. Eine besondere Zahlungsaufforderung geht Ihnen im Laufe des Jahres nicht mehr zu.
Die Überschreitung der Zahlungstermine verursacht Zahlungserinnerungen, zu deren teilweisen Kostendeckung für jede schriftliche Mahnung, für jede Postnachnahme und für den Einzug der rückständigen Forderungen durch einen Beauftragten die in den „Ergänzenden Bestimmungen“ zu den „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ veröffentlichten Beträge berechnet werden.
Einzahlungsmöglichkeiten
Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit von Ihrem Giro- bzw. Postbankkonto abgebucht. Ansonsten sind die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der auf der Rechnung aufgeführten Konten unter Angabe der Kunden- und Verbrauchsstellennummer termingerecht zu überweisen.
Datenschutz
Die bei der Abwicklung des zwischen Ihnen und der Wasserversorgung Bad orb GmbH bestehenden Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden mit Hilfe der Datenverarbeitung im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz.
Informationen gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Weitreichende Informationen über die Herkunft unseres Trinkwassers, die Aufbereitung und vieles mehr finden Sie hier: https://wasserversorgung-bad-orb.de/trinkwasser/informationen-gemaess-eu-trinkwasserrichtlinie/.
Mitteilungspflichten
Jede Änderung der Bedarfsart bzw. Beschädigungen an den technischen Einrichtungen zur Wasserversorgung sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Einen Umzug sollten Sie zwei Wochen vorher unserem Kundenzentrum melden. Sie erreichen uns dafür gerne telefonisch unter 06052 91280-0 oder per E-Mail an info@wasserversorgung-bad-orb.de. Andernfalls haften Sie weiterhin für die Bezahlung des Wasserverbrauches.
Für den Versand der Schlussrechnung ist die Angabe des Zählerstandes mit Ablesedatum, das Auszugsdatum und Ihre neue Anschrift mit Bankverbindung erforderlich.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen brauchen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen im Kundenzentrum gerne mit Rat und Tat zur Verfügung:
Telefon: 06052 91280-0
E-Mail: info@wasserversorgung-bad-orb.de
Für eventuelle Änderungen nutzen Sie auch unsere Formulare zum Download.