Baukostenzuschuss (zu § 9 AVBWassserV)
Für den Anschluss an die Wasserverteilungsanlage erhebt die Wasserversorgung Bad Orb GmbH einen Baukostenzuschuss entsprechend § 9 AVBWasserV, der die Kosten der Wasserversorgung Bad Orb GmbH berücksichtigt, die für die Einstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen erforderlich sind. Zu den örtlichen Verteilungsanlagen gehören z.B. die der Erschliessung des Versorgungsbereiches dienenden Hauptleitungen, Versorgungsleitungen, Behälter, Druckerhöhungsanlagen und sonstige zugehörige Einrichtungen.
3.1 Der Baukostenzuschuss setzt sich zusammen aus:
3.1.1 Einem Grundbetrag und
3.1.2 einem Einheitspreis für jede weitere Wohneinheit oder je 20 Belastungswerte und
3.1.3 einem Frontmeter-Mehrpreis über 25 lfdm. Grundstücksfrontbreite.
Zu 3.1.1 Grundbetrag
- für Wohnungen
Wohngebäude mit 1 Wohneinheit 945,00 Euro
(wobei Einliegerwohnungen und Zweiraumwohnungen als selbstständige Wohneinheit gelten).
- Gewerbliche und sonstige Entnahmestellen
Für gewerbliche und sonstige Entnahmestellen bis zu 20 Belastungswerten nach den Richtlinien des DVGW-Arbeitsblattes W 308. Die Belastungswerte für Feuerlöscheinrichtungen bleiben hierbei außer Ansatz. 945,00 Euro
Zu 3.1.2 Einheitssatz für jede Wohneinheit
- jede weitere Wohneinheit 209,00 Euro
(wobei Einliegerwohnungen und Zweiraumwohnungen als selbstständige Wohneinheit gelten).
- je angefangene weitere 20 Belastungswerte 209,00 Euro
Zu 3.1.3 Frontmetermehrpreis
- für Wohnungen
Frontmetermehrpreis über 25 lfdm. Grundstücksfrontbreite 40,00 Euro
- Gewerbliche und sonstige Entnahmestellen
Frontmetermehrpreis über 25 lfdm. Grundstücksfrontbreite 40,00 Euro
Liegt ein Grundstück als Eckstück oder sonst an zwei oder mehreren Strassen, so wird im Wasserleitungsnetz als Strassenfront die Hälfte aller Frontmeter für den Baukostenzuschuss gerechnet.
Bei aufgelockerter Bauweise und besonders breiten bebauten oder unbebauten Grundstücken zwischen den Wohnhäusern wird einen besondere Vereinbarung vorbehalten.
3.2 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss, der sich nach den bei der Wasserversorgung Bad Orb GmbH entstehenden Kosten bemisst, wenn er seine Leistungsanforderungen wesentlich erhöht.